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Tourismus in Stiefenhofen

Kurtaxe Stiefenhofen

Die Gemeinde Stiefenhofen ist ein staatlich anerkannter Erholungsort und somit zur Erhebung eines Kurbeitrages berechtigt, der zur Erstellung und Instandhaltung von Fremdenverkehrs-Einrichtungen wie z.B. Wanderwege, Loipen und vieles mehr verwendet wird.

Die Gemeinde Stiefenhofen hat in der Gemeinderatssitzung am 08.11.2023 beschlossen den Kurbeitrag ab dem 01. Januar 2024 auf 1,20 € pro Übernachtung zu erhöhen.

Zum gleichen Zeitpunkt verändert sich die Kurbeitragspauschale für Zweitwohnungsbesitzer auf 42,00€ pro Jahr. 

Kurbeitragspflichtig sind alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Fremdenverkehrsabgabe mit zuzüglich 0,20 € pro Person/Übernachtung über 16 Jahre ist unverändert gleich geblieben. Kinder unter 6 Jahren zahlen weder Kurbeitrag noch Fremdenverkehrsabgabe.
 

Satzung Kurbeitrag

Die Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages finden Sie hier: Satzung (PDF-Datei)

http://www.stiefenhofen.de//tourismus/aktuelles-gaesteservice/kurbeitrag